Allgemeine Geschäftsbedingungen

A. Vertragsabschluss

Änderungen dieses Auftrages und zusätzliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Das Formerfordernis kann nur schriftlich aufgehoben werden.

B. Preise

  1. Sofern keine abweichende Vereinbarung schriftlich getroffen wurde, sind alle Preise Endpreise und bei Übergabe/Lieferung sofort ohne jeden Abzug fällig. Ein Nachlass für eine vorzeitige Zahlung (Skonto) kann nur gewährt werden, wenn dies gesondert schriftlich vereinbart wurde und der Käufer tatsächlich vereinbarungsgemäß vor der Übergabe zahlt.
  2. Besondere, zusätzlich vereinbarte Arbeiten, die nicht im Kaufpreis enthalten sind, wie z.B. Dekorationsarbeiten, werden zusätzlich in Rechnung gestellt und spätestens bei Übergabe bzw. Abnahme zur Zahlung fällig. Hierunter fallen u.a. auch vom Kunden gewünschte Verblendungsarbeiten.

C. Änderungsvorbehalt

  1. Serienmäßig hergestellte Einrichtungsgegenstände werden nach Mustern (Ausstellungsstücken) oder Abbildungen (Katalog) verkauft. Auf die Lieferung von Ausstellungsstücken besteht kein Anspruch, es sei denn, es wurde bei Vertragsabschluss eine anderweitige Vereinbarung getroffen.
  2. Es können an die bestellten Waren qualitativ Ansprüche nur in einer Höhe gestellt werden, wie sie billigerweise oder handelsüblich bei Waren in der Preislage der bestellten gestellt werden können.
  3. Handelsübliche und für den Käufer zumutbare Farb- und Maserungsabweichungen bei Holzoberflächen, Steinplatten, Leder und Textilien, Abbildungen, bzw. gegenüber Ausstellungsstücken, etc. bleiben vorbehalten. Auch handelsübliche und für dem Käufer zumutbare Abweichungen von Maßdaten bleiben vorbehalten.

D. Montage

  1. Hat der Verkäufer hinsichtlich der Montage aufzuhängender Einrichtungsgegenstände Bedenken wegen der Eignung der Wände, so hat er dies dem Käufer rechtzeitig vor Montage mitzuteilen. Im Gegenzug ist der Käufer verpflichtet, auf eventuell problematische bauliche Gegebenheiten aufmerksam zu machen, es sei denn, der Verkäufer hat vor Ort den Stellplatz besichtigt und geprüft.
  2. Die Mitarbeiter des Verkäufers sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vertragsgegenständlichen Leistungsverpflichtungen des Verkäufers hinausgehen. Werden dennoch solche Arbeiten auf Verlangen des Käufers von den Mitarbeitern des Verkäufers ausgeführt, berührt dies nicht das Vertragsverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer.

E. Lieferfrist und Lieferung

  1. Falls der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Käufer eine angemessene Nachlieferfrist – beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugssetzung durch den Käufer, oder im Fall kalendermäßig bestimmter Lieferfristen mit deren Ablauf – zu gewähren. Liefert der Verkäufer bis zum Ablauf der angemessenen Nachfrist nicht, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
  2. Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb des Verkäufers oder bei dessen Vorlieferanten, insbesondere Arbeitsausstände und Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die Lieferzeit entsprechend. Zum Rücktritt ist der Käufer nur berechtigt, wenn er in diesen Fällen nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung schriftlich anmahnt und diese dann nicht innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist nach Eingang des Mahnschreibens des Käufers beim Verkäufer an den Käufer erfolgt. Im Falle kalendermäßig bestimmter Lieferfrist beginnt mit deren Ablauf die zu setzende Nachfrist.
  3. Der Käufer hat ungehinderte Anlieferung/Montage am vereinbarten Liefertermin sicherzustellen. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung schuldhaft nicht nach, können die Kosten für vergebliche Anfahrten nach den Sätzen des Spediteurgewerbes berechnet werden.
  4. Der Käufer ist verpflichtet, dem Auftrag entsprechende sinnvolle Teillieferung einzeln abzunehmen und zu bezahlen.
  5. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Schadenersatz statt der Leistung bleiben unberührt.

F. Eigentumsvorbehalt

  1. (1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Eigentum des Verkäufers.

(2) Der Käufer verpflichtet sich, das Eigentum des Verkäufers auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für den Käufer, sondern für Dritte bestimmt sind, und hat den Empfänger auf diesen Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen.

2. Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind dem Verkäufer unver[1]züglich schriftlich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls.

3. Im Fall der Nichteinhaltung der in den Ziffern 1. (2) und 2. festgelegten Verpflichtungen des Käufers hat der Verkäufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.

G. Gefahrübergang

Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung den Kaufpreis zahlen zu müssen, geht mit der Übergabe auf den Käufer über.

H. Abnahmeverzug

  1. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm schriftlich zu setzenden angemessenen Nachfrist unter Androhung, nach fruchtlosem Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen, stillschweigt oder die Zahlung und/oder die Abnahme ausdrücklich verweigert, bleibt der Anspruch des Verkäufers auf Vertragserfüllung bestehen. Stattdessen kann er vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung nach Maßgabe der Ziff 3. verlangen.
  2. (1) Soweit der Verzug des Käufers länger als einen Monat dauert, hat der Käufer anfallende Lagerkosten zu zahlen.

(2) Der Verkäufer kann sich zur Lagerung auch einer Spedition bedienen.

  1. (1) Als Schadensersatz statt der Leistung bei Verzug des Käufers gem. Ziff. 1 kann der Verkäufer 25% des Kaufpreises ohne Abzüge fordern, sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist.

(2) Im Falle besonders hoher Schäden, wie z.B. bei Sonderanfertigungen, bleibt dem Verkäufer vorbehalten, an Stelle der Schadensersatzpauschale in Abs.(1) einen nachgewiesenen höheren Schaden geltend zu machen.

I. Rücktritt

  1. Der Verkäufer braucht nicht zu liefern, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware ein[1]gestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind und der Verkäufer die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat und er ferner nach[1]weist, sich vergeblich um Beschaffung gleichartiger Ware bemüht zu haben. Über die genannten Umstände hat der Verkäufer den Käufer unverzüglich zu benachrichtigen.
  2. Ein Rücktrittsrecht wird dem Verkäufer zugestanden, wenn der Käufer über die für seine Kreditwürdigkeit wesentlichen Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat, die den Leistungsanspruch des Verkäufers in begründeter Weise zu gefährden geeignet sind. Gleiches gilt, wenn der Käufer wegen objektiver Zahlungsunfähigkeit seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wurde. Für die Warenrücknahme gilt Ziffer K.

J. Zahlungen

  1. Zahlungen in bar müssen an der Kasse im Haus geleistet werden. Gegen Aushändigung einer Quittung ist auch Auslieferungs- und Montagepersonal zur Entgegennahme von Zahlungen befugt.
  2. Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Er ist nicht berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht wegen Gegenforderungen aus anderen Verträgen mit dem Verkäufer geltend zu machen.

K. Warenrücknahme

Im Falle eines Rücktritts und der Rücknahme gelieferter Waren hat der Verkäufer Anspruch auf Ausgleich der Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung wie folgt:

  1. Für infolge des Vertrages gemachte Aufwendungen wie Transport- und Montagekosten usw. Ersatz in entstandener Höhe.
  2. Für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Waren gelten, sofern kein Verbraucherkreditgeschäft vorliegt, folgende Pauschalsätze:

 

Gegenüber unseren pauschalen Ansprüchen bleibt dem Käufer der Nachweis offen, dass dem Verkäufer keine oder nur eine geringere Einbuße entstanden ist.

3. Die Ziffern 1. und 2. gelten nicht für die Rückabwicklung des Vertrages infolge wirksamen Rücktritts nach erfolgloser Nacherfüllung sowie für die Fälle des Widerrufs und dem damit verbundenen uneingeschränkten Rückgaberecht des Käufers bei Verbraucherverträgen nach den §§ 355 ff. BGB

L. Gewährleistung

  1. Dem Käufer steht zur Behebung eines Mangels zunächst das Recht auf Nacherfüllung zu, wobei er das Wahlrecht zwischen Mangelbeseitigung (Nachbesserung) oder Ersatzlieferung einer mangelfreien Ware hat. Insbesondere bei einem verhältnismäßig geringen Mangel kann die Nacherfüllung nur verlangt werden, wenn vorher ein unter Berücksichtigung des Mangels angemessener Teil des Kaufpreises bezahlt wurde (§ 309 Nr. 8b)dd) BGB).
  2. Der Verkäufer kann die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer bleibt.
  3. Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten oder die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder nicht in angemessener Frist erbracht wurde oder vom Verkäufer endgültig verweigert wurde.
  4. Wählt der Käufer nach Ziff. 3 den Rücktritt, so hat er die mangelhafte Ware zurück zu gewähren und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten. Für die Wertermittlung kommt es auf die zeitanteilige lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraus[1]sichtlicher Gesamtnutzungsdauer an.
  5. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die der Käufer zu vertreten hat, wie z.B. Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, intensive Bestrahlung mit Sonnen- oder Kunstlicht, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstanden sind.
  6. (1) Gewährleistungsansprüche verjähren entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Regelung; die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe zu laufen.

(2) Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel erlöschen, wenn sie der Käufer nicht binnen zwei Wochen seit Übergabe rügt. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Erklärung.

7. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die an den gelieferten Waren aufgrund äußerer Umgebungseinflüsse, insbesondere Beschaffenheit der Räumlichkeiten, in denen die Waren aufgestellt und/oder eingebaut werden, entstehen (insbesondere aufgrund Baumängeln, Feuchtigkeit, Raumklima etc.), es sei denn, dem Verkäufer fällt eine schuldhafte Verletzung einer ihm obliegenden Beratungs- und/ oder Aufklärungspflicht zur Last. Diese Haftungsbeschränkung gilt ebenso wenig für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers und/oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen.

8. Sofern Hersteller eine zusätzliche Haltbarkeits- oder Funktionsgarantie gegeben haben, so sind die daraus abgeleiteten Ansprüche an den Hersteller zu richten (§ 443 BGB).

9. Im Übrigen bleibt die Haftung für vereinbarte Beschaffenheiten unberührt.

 

M. Gerichtsstand und Erfüllungsort

  1. Für Gerichtsstand und Erfüllungsort gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen der Zivilprozessordnunng bzw. des Bürgerlichen Gesetzbuches.
  2. Wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Hauptsitz des Verkäufers.

 

N. Online-Käufe

Informationen zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: ec.europa. eu/consumers/odr . Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

 

 

Hinweis zum Datenschutz:

Wir weisen darauf hin, dass wir Namen, Adresse und sämtliche weitere auftragsbezogene Daten: Titel, Geschlecht, Vorname, Nachname, Firma, Adresse, PLZ, Stadt, E-Mail, Telefon-Nr. des Kunden sowie Art der Zahlung und Betrag zur Bearbeitung seines Bestellauftrages speichern werden. Die Rechtsgrundlage hierzu ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO. Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden rechtlichen Regelungen durch uns als Verantwortliche verarbeitet. Falls Daten im Rahmen der Vertragsabwicklung an Dritte weitergeleitet werden müssen, geschieht dies im Rahmen der Bestimmungen des Art. 28 DS-GVO. Wir bleiben dessen unbeschadet der verantwortliche Verarbeiter. Informationen hierzu stellen wir gegebenen[1]falls in den jeweiligen Datenschutzerklärungen bereit. Die Datenspeicherung endet mit der Zweckerfüllung, solange dem kein anderer Rechtsgrund entgegensteht, sonst mit Wegfall dieses Rechtsgrundes. Wir ergreifen in unserem Verantwortungsbereich in Bezug auf diese Daten alle nach den geltenden rechtlichen Regelungen erforderlichen Maßnahmen. Ziel dieser Maßnahmen ist das Erreichen folgender Schutzziele: Verfügbarkeit, Vertraulichkeit, Integrität, Transparenz, Nichtverkettbarkeit (als technische Sicherung der Zweckbindung) und Intervenierbarkeit (als technische Gestaltung von Verfahren zur Ausübung der Betroffenenrechte. Diese sind: Recht auf Auskunft, Recht auf Löschung der Daten (es sei denn, es stehen Fristen dem entgegen), Recht auf Vergessenwerden, Recht auf Datenübertragbarkeit, Recht auf Berichtigung der Datenkategorie, Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitungstätigkeit, Recht auf Berichtigung falls die Daten fehlerhaft sind sowie das Recht zur Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde). Gegebenenfalls holen wir Bonitätsinformationen auf Basis mathematisch-statistischer Verfahren unter Verwendung von Anschriftendaten bei Dritten, namentlich der Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstr. 11, 41460 Neuss ein